Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

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Feinstaub

Feinstaub geht in LungeDie Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) empfiehlt einen zusätzlichen Grenzwert für die kleinen Feinstaubpartikel unter 2,5 Mikrometer Durchmesser (PM2,5). Dieser soll als Jahresgrenzwert bei 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft angesetzt werden.

ni NZZ vom 20.3.14

Mit dem neuen Immissionsgrenzwert werde die Schweiz den jüngsten Forschungsresultaten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Feinstaubbelastung Rechnung tragen, schreibt die EKL am Mittwoch in einer Mitteilung. Studien im Ausland und in der Schweiz hatten gezeigt, dass selbst relativ tiefe und unterhalb der gültigen Grenzwerte liegende Feinstaubkonzentrationen Krankheiten und Todesfälle verursachen.

Anders als in der EU, wo der Grenzwert für PM2,5 bei 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegt, gibt es in der Schweiz bis anhin keinen Grenzwert für die PM2,5. Verbindlich geregelt sind in der Luftreinhalteverordnung erst die grösseren Feinstaubpartikel PM10, die allerdings mit den PM2,5 korrelieren. Die EKL empfiehlt dem Bundesrat, den von der Weltgesundheitsorganisation geforderten Richtwert für PM2,5 von 10 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Luftreinhalteverordnung zu verankern. Zudem schlägt das Expertengremium vor, die Belastung mit dem krebserregenden Russ innerhalb von zehn Jahren um 80 Prozent zu vermindern.

Der neue Immissionsgrenzwert für PM2,5 bedeute keine grundlegende Änderung, sondern eine Verstärkung der bestehenden Luftreinhalte-Strategie, schreibt die EKL. Denn um den Grenzwert einzuhalten, sind weitere Verminderungen des Schadstoffausstosses bei den Quellen nötig, wie ein Blick auf die langjährigen Verläufe der Jahresmittelwerte von PM10 und PM2,5 zeigt. Diese sind zwar seit 1998 kontinuierlich gesunken, liegen aber in einigen Regionen immer noch über den jeweiligen Grenzwerten. Laut der EKL dürfte mit den vorgesehenen Euro-Normen für Fahrzeuge der Ausstoss von Russ, Feinstaub und dessen Vorläufergasen nochmals wesentlich abnehmen. Verbesserungen seien aber auch bei den Holzfeuerungen nötig, die zu den grössten Feinstaubquellen gehörten, so die EKL. 

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