Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

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Behördenverfügung an die Betreiber

Nach 20 Erkrankungen erfolgte in Bremen eine Verfügung an die Betreiber von Kühlturmanlagen betreffend Legionellen. Betreiber, die ihre Anlage jetzt nicht melden, droht ein Bussgeld von bis 50.000 Euro. Im äussersten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen.

Quelle: cci-dialog.de

Das Bremer Umweltressort und das Gesundheitsressort verpflichten Betreiber von Rückkühlanlagen mit einer behördlichen Verfügung, diese zu melden. Unternehmensleitungen und Hausverwaltungen in Bremen sind verpflichtet, ihre Anlagen zu melden – mit E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Diese sogenannte Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes trat am Freitag (11. März) in Kraft. Betreibern, die ihre Anlage jetzt nicht melden, droht ein Bußgeld von bis 50.000 Euro. Im äußersten Fall können die Behörden Anlagen auch stilllegen.

Der Schritt sei notwendig ist, um weitere Informationen zumm Legionellenherd zu bekommen. Am 10. März wurde ein weiterer Krankheitsfall gemeldet, der nahelegt, dass nach wie vor eine infizierte Rückkühlanlage wahrscheinlich im Bremer Westen existiert. Damit wurden insgesamt 20 Erkrankungen gemeldet.
Bisher wurden vom Landesuntersuchungsamt 16 Betriebe beprobt mit 44 Entnahmen. Weiterhin werden auch Proben von Betrieben genommen, von denen die Ergebnisse der Eigenkontrollen vorliegen. Die Gewerbeaufsicht schätzt die Anzahl der Anlagen in Bremen auf etwa 100 Stück. Identifiziert wurden bisher 32. Davon sind fünf nicht in Betrieb. Die verbleibenden Betriebe werden in den kommenden Tagen beprobt. Eigenproben dieser Anlagen sind bisher unauffällig. Die Probenergebnisse liegen wegen des schwierigen Nachweises von Legionellen erst nach etwa zehn Tagen vor.

Da die Erkrankungen sowohl im November als auch im Februar auftraten, werden die Betriebe zusätzlich um Auskunft darüber gebeten, ob die Rückkühlanlagen in einem bestimmten Monatsrhythmus betrieben oder gewartet werden.

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