Anerkannte Regeln der Technik
Im Zusammenhang mit der neuen VDI 6022 Blatt 1 (SWKI VA 104-01) „Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte“ wird im CCI diskutiert, ob eine Schulung und ein Zertifikat zwingend ist. Die generelle Antwort gilt auch in der Schweiz für Planer, Errichter und Betreiber - NEIN.
Trotzdem muss in kritischen Situationen ein Nachweis erbracht werden, die anerkannten Regeln der Technik zu kennen und korrekt gehandelt zu haben.
Fordert der VDI in der VDI 6022 eine Zertifizierung?
Auf obige Frage antwortet Thomas Terhorst, Geschäftsführer VDI Gesellschaft, Bauen und Gebäudetechnik, Düsseldorf
Wir haben hierzu in der Richtlinie die Worte sehr sorgfältig gewählt. Es heisst „er muss eine Qualifizierung nach VDI 6022 Blatt 4 Kategorie A haben“. Das heißt aber nicht, dass er eine Schulung besuchen muss. Er muss das können, was in Blatt 4 unter „Kategorie A“ beschrieben ist. Wenn er das kann, braucht er kein Zertifikat und keine Schulung. Das Wesen der VDI-Richtlinie ist ja, dass es erst bei einem Mangel zu Konsequenzen kommt.
Nehmen wir an, eine Planung ist aus Sicht der Hygiene mangelhaft und die Anlage wird nicht hygienegerecht erstellt. Die Nutzer werden krank. Wenn dann der Richter feststellt, dass man die Planung durch einen RLT-Ingenieur hat machen lassen, der die anerkannte Regel VDI 6022 nicht umsetzen kann, gibt es wohl ein Problem.
Aber die Antwort an den Planer ist:
– Der VDI verlangt keine Schulungsteilnahme
– Der VDI verlangt kein Zertifikat
– Der VDI verlangt, dass die Planer die anerkannten Regeln der Technik richtig umsetzen können
Die Schulung ist freiwillig! Personen, die eine Schulung mit VDI-Zertifikat haben, weisen Ihre Kompetenz dadurch nach, andere müssen es im Zweifel auf andere Weise nachweisen.