Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Corona-gerechte Umrüstung von Klimaanlagen

Bundesanzeiger500 Millionen Euro für Raumlufttechnische Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten zur Eindämmung des Corona-Virus >> Antrag auf Bundesförderung kann gestellt werden
Die Asian Development Bank (ADB) mit Sitz in Manila/Philippinen, stattet ein eigenes Forschungsprojekt mit 1 Mio. US-$ für Klimaanlagen aus.


Klimaanlagen haben einen enormen Einfluss auf die Corona-Infektionsgefahr in geschlossenen Räumen. Ein D-Förderprogramm in Höhe von 500 Mio. Euro bis 2024 soll nun die Umrüstung attraktiver machen.
Die „AHA-Regel“ für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zum Schutz vor Coronainfektionen müsse jetzt um ein „L“ (Lüften) ergänzt werden, erklärte Arbeitsstaatssekretär Björn Böhning in Berlin.
pdf>> Interessante Vorgaben vom Umweltbundesamt

Das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 in Innenräumen lässt sich durch geeignete Lüftungsmassnahmen reduzieren.

Im Sinne des Infektionsschutzes sollten Innenräume mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden. Dies gilt gleichermassen für freies Lüften über Fenster wie beim Einsatz von raumlufttechnischen (RLT-) Anlagen.

Eine möglichst hohe Frischluftzufuhr ist eine der wirksamsten Methoden, potenziell virushaltige Aerosole* aus Innenräumen zu entfernen.

Quelle: Pressemitteilung vom D-Umweltbundesamt

*Was sind Aerosole - Risiken und Massnahmen?

 

Quelle: Aerzteblatt.de zur AHA+L-Regel

Arbeitgeber und Geschäftsinhaber sollten raumlufttechnische Anlagen zudem wenn nötig nachrüsten. Dazu von der Bundesregierung beschlossene Empfehlungen sind zwar nicht verbindlich, sollen aber „mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention“ schaffen und „eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungs­konzepten“ bieten. Für technische Anlagen sei der Grundsatz „mehr Frischluftzufuhr, weniger Umluft“ das Gebot der Stunde.
Grundsätzlich müssten wegen des Infektionsschutzes alle Räume regelmässig und intensiv gelüftet werden, „die von mehreren Personen nicht nur kurzzeitig gleichzeitig benutzt werden“, heisst es in den Empfehlungen. Die Betriebszeiten von Lüftungsanlagen sollten verglichen mit dem Normalbetrieb verlängert und ihre Betriebsparameter optimiert werden.

 

Quelle für Förderprogramm: haustec.de

Insgesamt stehen wie angekündigt 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober 2020 in Kraft treten.

Aerosole entscheidend bei der Übertragung des Virus

Altmaier: „Wir alle haben gelernt, dass Aerosole entscheidend bei der Übertragung des Corona-Virus sind. Die Hygiene der Luft in Innenräumen hat eine große Bedeutung für den Infektionsschutz – besonders dann, wenn wir demnächst wieder alle mehr Zeit drinnen verbringen.

Deshalb werden wir raumlufttechnische Anlagen fördern, die die Viruskonzentration in einem Raum enorm vermindern können. Mit dem Förderprogramm leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, auch in der kalten Jahreszeit die Ansteckungsgefahr mit Corona zu reduzieren, dort, wo tagtäglich viele und wechselnde Personen aufeinander treffen: in Hörsälen und Schul-Aulen, in Theatern und Museen, in kommunalen Versammlungsräumen und Bürgerhäuser.“

Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen (RLT)Anlagen vor, die dem Ziel dienen, den Infektionsschutz zu erhöhen. Die Förderung soll bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben betragen, die bei 100 00 Euro gedeckelt sind. Gefördert werden RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen sowie von Trägern, die überwiegend öffentlich finanziert werden und nicht wirtschaftlich tätig sind.

Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, können Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung soll bis Ende 2021 möglich sein.

 

Quellle Aerzteblatt.de zu Raumluftreiniger
Wissenschaftler des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodyna­mik der Universität der Bundeswehr in München um Christian Kähler

Die Physiker haben sich bereits im Vorfeld damit befasst, wie sich Infektionen durch Aerosole wirksam verhindern lassen.

1. Masken
„FFP2/3 Atemschutzmasken, die fest und dicht sitzen, bieten im Allgemeinen einen sehr guten Schutz vor diesem Infektionsweg“, berichten sie und verweisen auf eine aktuelle Publikation im Journal of Aerosol Science (DOI: 10.1016/j.jaerosci.2020.105617).

Leider erschwerten diese Masken das Atmen und das Tragen könnten auf Dauer unange­nehm sein. Daher sollten diese Masken maximal drei Mal 75 Minuten pro Tag getragen werden.
Für Schulen oder bei der Arbeit seien sie daher „kaum geeignet“, so die Wissenschaftler.

2. Lüften
„Indirekte Infektionen können wirksam durch das freie Lüften mit Fenstern oder raumluft­technischen (RLT) Anlagen, die 100 Prozent Aussenluft in den Raum leiten, verhindert werden, sofern die Luftwechselrate dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht“, berichten die Wissenschaftler. Das freie Lüften mittels Fenstern und der Betrieb von RLT-Anlagen sei aber im Winter schwierig.

3. Raumluftreiniger
Mobile Raumluftreiniger oder Entkeimungsgeräte, die die Aerosolpartikel abscheiden oder die Viren durch UV-Strahlung oder durch Kontakt mit Ladungsträgern zuverlässig inaktivieren, seien hier eine technische Lösung, so die Wissenschaftler.

Allerdings böten viele der angebotenen Geräte keinen wirksamen Schutz, da der Volumen­strom zu klein, der Abscheidegrad der Filter zu gering und die Leistungsfähigkeit der UV und Ionisationseinheit zu schwach sei, kritisieren sie.

In einer neuen Untersuchung haben sie jetzt spezifiziert, welche Anforderungen an die Geräte zu stellen sind:

  1. Der Volumenstrom muss mindestens dem sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entsprechen.
  2. Der Filter muss bei dem benötigten Volumenstrom eine Filterleistung nach der EN 1822 aufweisen, die 99,995 Prozent der Aerosolpartikel abscheidet oder die Viren müssen mit dieser Effektivität beim einmaligen Durchlauf durch das Gerät mittels UV-Strahlung oder elektrischen Ladungen inaktiviert werden.
  3. Das Gerät muss hinreichend geräuscharm sein, damit es im Betrieb nicht stört. Stört der Lärm, dann besteht die Gefahr, dass das Gerät ganz abgeschaltet oder nicht mit dem erforderlichen Volumenstrom betrieben wird.

SVLW als Partner von

 

energie-cluster

SVLW als Partner von

 

bauschweiz.ch

SVLW als Partner von

Gebäude Technik

SVLW als GT-Partner von

KGTV

Schweizerischer Verein Luft- und Wasserhygiene, Tessinstrasse 54, 4054 Basel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +41 78 201 86 55